Zenjob bietet Jobs über eine kurzfristige Beschäftigung mit Rahmenvereinbarung an. Diese Beschäftigungsform unterscheidet sich von anderen Minijobs (450€-Basis) oder Werkstudententätigkeiten (20h/Woche) in mehrerlei Hinsicht:
- Im Gegensatz zum Minijob auf 450€-Basis wird man in der kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob nicht pauschal versteuert. Daher wirst Du von uns - in Monaten in denen Du über Zenjob arbeitest - in einer Steuerklasse angemeldet. Nähere Informationen dazu findest Du hier.
- Vorteilhaft ist hier jedoch für Dich, dass Du abhängig von Faktoren wie BAföG und Krankenversicherung auch über 450€ verdienen kannst. Mehr dazu erfährst Du hier.
- Im Gegensatz zu Werkstudententätigkeiten zahlst Du bei Zenjob keine Beiträge zur Sozialversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rentenversicherung keine Berufsmäßigkeit bei einer Tätigkeit neben Deinem Studium annimmt. Eine Auflistung aller Studienformen, bei denen eine Berufsmäßigkeit einer parallelen Tätigkeit angenommen wird findest Du hier.
- Die Rahmenvereinbarung bei Zenjob hat eine Laufzeit von einem Jahr. Gemäß der gesetzlichen Grundlage darfst Du während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bzw. im Kalenderjahr maximal 70 Tage arbeiten. Allgemeine Erläuterungen hierzu findest Du auf der entsprechenden Seite der Minijob-Zentrale.
- Ebenfalls verpflichtend ist die Einhaltung einer zweimonatigen Pause nach Auslaufen oder Beendigung der Rahmenvereinbarung. Weitere Informationen findest Du hier.
- Die kurzfristige Beschäftigung ermöglicht es Dir im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen jedoch auch wirklich nur dann zu arbeiten, wenn Du dies möchtest. Du bist nicht verpflichtet eine Mindeststundenzahl pro Monat zu arbeiten.
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