Um bei Zenjob arbeiten zu können benötigst Du prinzipiell keine besonderen Vorkenntnisse oder Arbeitserfahrung. Wenn Du jedoch schon Vorerfahrungen in verschiedenen Nebenjobs hast, ist das natürlich super, bei unserem Kennenlerngespräch nehmen wir diese gern in Dein Profil auf.
Mit uns hast Du nicht nur die Möglichkeit, Dein Skillset zu erweitern ,sondern wir bieten Dir auch das passende Equipment für Deinen nächsten Job.
In jedem Fall brauchst Du: ein Smartphone, auf dem die Zenjob-App funktioniert, Du musst volljährig und entweder an einer staatlich anerkannten Universität oder Hochschule eingeschrieben sein oder bereits einen Hauptjob haben. Für die Abrechnung benötigst Du außerdem eine deutsche Steueridentifikationsnummer, sowie eine deutsche Sozialversicherungsnummer.
Solltest Du keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, informieren wir Dich in unserer Sektion für EU-Ausländer über zusätzliche Bestimmungen.
Studenten, welche ihr Studium gemäß der Rentenversicherung nicht als Hauptbeschäftigung ausüben, können nicht über Zenjob arbeiten.
Dazu gehören folgende Personengruppen:
- Studenten, die an nicht staatlich anerkannten Hochschulen studieren
- Studenten, die Teilzeit studieren
- Studenten, die ein Promotionsstudium absolvieren
- Studenten, die gerade ein Urlaubssemester machen
Du möchtest wissen, ob Deine Hochschule staatlich anerkannt ist? Der Hochschulkompass hilft Dir weiter.
Als Voraussetzung, damit Du bei uns als Nebenjobber arbeiten kannst, ist Folgendes zu beachten:
- Du musst zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören, über die Du auch sozialversichert bist. Deine Tätigkeit bei Zenjob darf lediglich als Nebenjob dienen:
- Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden/Woche)
- Teilzeitbeschäftigte (< 40 Stunden/Woche)
- Auszubildende
- Dual Studierende
- Kurzarbeiter
- Minijobber
- Freiwilliges Soziales Jahr
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