Sofern Du Dich an einer **deutschen bzw. europäischen Hochschule** staatlich anerkannten Universität oder Hochschule in Vollzeit im Präsenzstudium befindest, steht Deiner Bewerbung bei Zenjob nichts im Wege.
Wir benötigen jedoch in jedem Fall ein Dokument, das Deine Immatrikulation von Seiten der Universität oder Hochschule bestätigt und nicht lediglich Deine gesamte Studiendauer ausweist.
Bitte beachte, dass wir Dich dennoch nicht beschäftigen dürfen, wenn:
- Du an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule studierst
- Du in Teilzeit studierst
- Du ein Promotionsstudium absolvierst
- Du gerade ein Urlaubssemester machst.
Dies hat folgenden Hintergrund: Da die kurzfristige Beschäftigung von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit ist, darf sie nicht "berufsmäßig" ausgeübt werden. Bei den oben genannten Studienformen nimmt die Rentenversicherung bereits aufgrund des Status eine Berufsmäßigkeit an. Die Deutsche Rentenversicherung hat gewissen Anforderungen, an die wir als Arbeitgeber strikt gebunden sind.
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