Während Deines Einsatzes sowie auf dem Weg zum Job und nach Hause bist Du bei Zenjob über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert.
Das bedeutet, sollte Dir während dieser Zeit etwas passieren und Du deshalb zum Arzt oder im schlimmsten Fall ins Krankenhaus müssen, ist es sehr wichtig, dass Du dem zuständigen Arzt Bescheid gibst, dass Zenjob Dein Arbeitgeber ist und Du über Zenjob unfallversichert bist.
Bitte informiere uns bei einem Arbeitsunfall immer möglichst zeitnah, damit wir dies unserer Versicherung melden können und Dein Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.
Wichtig: Aufgrund der Beschäftigungsform "kurzfristige Beschäftigung" meldet Dich Zenjob nicht bei Deiner Krankenkasse als Arbeitnehmer an.
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