Die Änderung der Steuerklasse nimmt der jeweilige Arbeitgeber vor. Wenn Du Deine Steuerklasse bei Zenjob ändern möchtest, so fülle bitte diese Typeform aus, damit wir Deinen Antrag entsprechend bearbeiten können. Die Änderung wird dann entweder zum laufenden Monat oder erst zum eingetragenen zukünftigen Monat übernommen.
Bitte beachte: der Arbeitgeber, bei welchem Du den Job in Steuerklasse 1 abrechnen lässt, ist der Hauptarbeitgeber. Hier verdienst Du in der Regel das meiste Geld pro Monat. Wechselst Du woanders zur Steuerklasse 1, muss sich der jeweilige Arbeitgeber als neuer Hauptarbeitgeber anmelden und jeder nachfolgende Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber in einer anderen Steuerklasse, da sonst die Änderung nicht wirksam wird.
Bevor Du Deine Steuerklasse bei Zenjob ändern lassen möchtest, frage Deinen anderen Arbeitgeber ob es unbedingt notwendig ist. Sofern Du neben Zenjob noch einen Minijob (bis zu 450 EUR) ausführen möchtest, kann Dich der Arbeitgeber auch pauschal versteuern, sodass Du bei Zenjob weiterhin mit der Steuerklasse 1 gemeldet werden kannst.
Eine Pauschalversteuerung bei Zenjob ist aktuell nicht möglich.
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