Ein klarer Vorteil der kurzfristigen Beschäftigung, neben der Möglichkeit flexibel arbeiten zu können, liegt in der Befreiung von Beiträgen zur Sozialversicherung. Das bedeutet, dass Du im Monat über 450 € verdienen kannst, ohne Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.
Achtung: Solltest Du familienversichert sein, liegt Deine Gehaltsgrenze in der Regel bei 425 € im Monat. Für weitere Informationen diesbezüglich melde Dich bitte bei Deiner Krankenkasse.
Lediglich die Lohnsteuer wird monatlich von Deinem Lohn abgezogen und dabei gelten folgende Grundsätze:
Zunächst spielt es keine Rolle, wie viel Gehalt Du letztlich im gesamten Monat verdienst.
Dennoch kann bei Deinem Lohn von Zenjob Lohnsteuer anfallen. Die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn (Bruttogehalt), der Abrechnungszeitraum (der Zeitraum zwischen Deiner ersten Schicht und Deiner letzten Schicht innerhalb eines Monats) und die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u.a. Steuerklasse und Kinderfreibetrag).
Dabei gilt: je kürzer der Abrechnungszeitraum und je höher das Bruttogehalt, desto mehr Lohnsteuern werden berechnet.
Dem entgegengesetzt gilt: je länger der Abrechnungszeitraum und je niedriger das Bruttogehalt, desto weniger Lohnsteuern fallen an.
Es kann sogar vorkommen, dass keine Lohnsteuerabzüge anfallen. In diesem Fall brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Der Abrechnungszeitraum war demnach lang genug und Dein Bruttogehalt dementsprechend gering, sodass keine Lohnsteuern abgeführt wurden.
Generell ein Tipp, um möglichst wenig Lohnsteuern abgeführt zu bekommen:
Versuche einmal zum Monatsbeginn zu arbeiten und lege Deinen letzten Job möglichst auf das Monatsende.
Solltest Du Dich genauer informieren wollen, wie sich der Anmeldezeitraum auf Deine abgeführten Steuern auswirkt, klicke hier.
Für alle abgeführten Lohnsteuern kannst Du im Folgejahr eine Steuererklärung geltend machen und im Rahmen des Steuerfreibetrags von 10.347 € pro Jahr (Stand 2022) einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen.
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