Eine Beschäftigung neben ZENJOB ist generell möglich. Wenn Du eine weitere Beschäftigung aufnehmen möchtest ist daher ein Austritt nicht unbedingt notwendig.
Beispiele wie Minijob, Midijob, Werkstudentenjob, Praktikum oder Nachhilfe stellen alle kein Problem dar, lediglich bei einer weiteren kurzfristigen Beschäftigung musst Du uns regelmäßig über die gearbeiteten Tage informieren, da Du auch bei mehreren Arbeitgebern 70 Tage in der Summe nicht überschreiten darfst. Sofern Du neben ZENJOB eine weitere Beschäftigung aufnimmst, melde Dich auf jeden Fall bei uns, damit wir gegebenenfalls Deine Steuerklasse anpassen können.
Solltest Du noch eine weitere Beschäftigung neben Zenjob haben, ist eventuell auch die 20h-Regel für Dich relevant. Als Student, der sich selbst krankenversichert darfst Du nämlich während des Semesters nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Um bei dieser Angelegenheit auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir Dir, dass Du bei Deiner Krankenkasse nachfragst, da letztendlich diese solche Regelungen festlegt und Dir am besten sagen kann wie oft Du arbeiten und wie viel Du verdienen darfst.
Für weitere Informationen zu weiteren Nebenjobs neben ZENJOB klicke einfach hier.
Solltest Du dennoch bei ZENJOB kündigen wollen, kannst Du uns dies mit diesem Formular mitteilen:
Alternativ kannst Du Deinen Vertrag bei uns auch einfach pausieren, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzusteigen. Informationen dazu findest Du hier.
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