Bei Zenjob bist Du in einer kurzfristigen Beschäftigung mit Rahmenvereinbarung angestellt. In dieser Beschäftigungsform wird man bei Zenjob immer in eine der Steuerklassen gemeldet.
Mögliche Einkommensgrenzen für Studenten ergeben sich etwa aus dem BAföG oder den Bestimmungen der Krankenkassen (bspw. bei Familienversicherung). In jedem Fall raten wir Dir, Dich bei den zuständigen Stellen zu informieren.
Die Höhe der abgezogenen Lohnsteuer wird nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse der Studierenden, Kinderfreibetrag) erhoben.
Für den Einzug der Lohnsteuer aus kurzfristigen Arbeitsverhältnissen ist das Finanzamt der Betriebsstätte zuständig.
Hinweis: Solange das Einkommen (abzüglich insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorge-Pauschale) unter dem Grundfreibetrag (Stand 2019: 9.168 Euro) bleibt, erhält man im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die vom Staat einbehaltene Lohnsteuer zurück.
Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung
Alle Studierenden müssen grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Studierende zahlen bei einer kurzfristigen Beschäftigung jedoch keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Achtung: Die Familienversicherung über die Eltern besteht nur bis zu einem Einkommen der Studierenden von monatlich maximal 435 Euro oder 450 Euro. Über den Einzelfall berät die Krankenkasse.
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