Die kurzfristige Beschäftigung solltest Du nicht mit der geringfügig entlohnten Beschäftigung, also dem "450-Euro-Minijob" verwechseln. Bei beiden Arbeitsverhältnissen handelt es sich zwar um eine geringfügige Beschäftigung, aber sie haben erhebliche Unterschiede:
1.) Geringfügig entlohnte Beschäftigung ("450-Euro-Minijob")
- Hierbei handelt es sich um Jobs bei denen Du pro Monat nicht mehr also 450 Euro verdienst.
- Du arbeitest meist regelmäßig, das heißt eine feste Stundenanzahl pro Monat: auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Einsätze kommt es dabei nicht an.
2.) Kurzfristige Beschäftigung ("Saisonarbeit")
- Hierbei handelt es sich um Jobs, bei denen Du maximal 70 Tage pro Kalenderjahr bzw. 70 Tage pro Rahmenvereinbarung arbeitest.
- Diese Jobs darfst Du nicht berufsmäßig ausüben; Du arbeitest hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich.
- Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
- Jedoch musst Du unter Umständen vorläufig Lohnsteuern abführen. Hier findest Du jedoch einige Tipps, wie sich die Lohnsteuer reduzieren bzw. ganz vermeiden lässt.
Wichtig: Bei Zenjob wirst Du über die kurzfristige Beschäftigung angestellt und stehst immer nur für die Dauer des einzelnen Jobs unter Vertrag. Es handelt sich hierbei nicht um einen Minijob!
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