Solltest Du darum gebeten werden, nach Deinem vereinbarten Arbeitsende noch länger zu bleiben, kannst Du auch Überstunden machen und verdienst entsprechend mehr. Grundsätzlich bist Du aber natürlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Bitte beachte, dass Überstunden meistens erst mit Deinem Restgehalt ausgezahlt werden.
Um uns mitzuteilen, dass Du länger gearbeitet hast, reicht es aus, die entsprechende Uhrzeit beim Check-out anzugeben. Bitte checke Dich immer wahrheitsgemäß aus, um eine schnelle Auszahlung Deines Lohns zu gewährleisten.
Beachte bitte: Zwar sind unsere Partnerunternehmen dazu angehalten, Dich nicht länger als 10 Stunden arbeiten zu lassen, jedoch bitten wir Dich auch selbst darauf zu achten, dass Du nicht mehr als 10 Stunden arbeitest und auch die 45 Minuten Pause einhältst, die bei einer Schicht ab 8 Stunden gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Bist Du verpflichtet, Überstunden zu leisten?
Nein, das ist im Allgemeinen nicht der Fall. Das Weisungsrecht berechtigt den Arbeitergeber nicht dazu vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Dir als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Du kannst demnach selbst entscheiden, ob Du Überstunden machen möchtest, oder nicht.
Um mehr zur Vergütung von Überstunden zu erfahren, klicke bitte hier.
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