Die Rahmenvereinbarung, die Du mit ZENJOB schließt, berechtigt uns zunächst nur, Dir Jobangebote zukommen zu lassen.
Wirklich unter Vertrag stehst Du bei ZENJOB nur, wenn Du einen Job annimmst und dann auch nur für die Dauer dieses Jobs. Um dies abzubilden, erhältst Du für jeden Job den Du übernimmst einen Arbeitsvertrag bzw. eine Anlage zur Rahmenvereinbarung in der Deine Arbeitszeit und der Basislohn für den entsprechenden Job vertraglich fixiert wird. Wichtig ist dies natürlich auch aus Versicherungszwecken.
Das Dokument, das Du erhältst, als Link für die digitale Signatur, ist bereits von ZENJOB signiert. Jedoch benötigen wir natürlich wie bei jedem Arbeitsvertrag auch ein unterschriebenes Exemplar von Dir. Erst, wenn uns alle Arbeitsverträge eines Monats unterschrieben vorliegen, können wir Deine Lohnabrechnung erstellen und Dein Gehalt überweisen.
Dabei erfüllt eine Unterschrift mit einem Zeichenprogramm am PC oder ein Scan bzw. Foto des ausgedruckten und unterschriebenen Vertrages nicht das sogenannte Schriftformerfordernis, das für Arbeitsverträge gesetzlich verlangt wird.
Daher musst Du uns - im Idealfall vor Antritt Deines Jobs - den entsprechenden Vertrag zukommen lassen.
Bitte beachte: Sollte es Dir aus irgendeinem Grund mal nicht möglich sein den Vertrag vor Jobbeginn zu unterschreiben, so gehst Du natürlich trotzdem zu Deinem Job. Die Signatur kann auch nach der Schicht nachgeholt werden. Bitte sage daher den Job nicht einfach ab! Das hat sonst mindestens eine Verwarnung zu Folge.
Dafür bieten wir ein Verfahren zur sogenannten Digitalen Signatur an, bei dem Du die Verträge über einen zertifizierten Dienstleister kostenlos online signieren kannst und der Vertrag direkt in unserem System als eingegangen vermerkt wird.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.