Als Nicht-EU-Bürger darfst Du maximal 70 Tage pro Kalenderjahr und Rahmenvereinbarung für Zenjob arbeiten.
Wenn Deine Arbeitserlaubnis auf 120 ganze Tage / 240 halbe Tage pro Kalenderjahr begrenzt ist und Du im aktuellen Kalenderjahr bereits gearbeitet hast, kann es sein, dass Du weniger als die 70 Tage arbeiten darfst, die in der kurzfristigen Beschäftigung maximal möglich sind. Die Beschränkung auf 120 ganze / 240 halbe Tage ist bei den meisten Arbeitserlaubnissen für Studenten der Fall.
Daher benötigen wir von Dir bei der Registrierung auch eine Info zu Deinen bereits gearbeiteten Tagen und wir bitten Dich, uns immer über weitere gearbeitete Tage auf dem Laufenden zu halten.
Beachte bitte zudem, dass Zenjob jede gearbeitete Schicht als einen "ganzen gearbeiteten Tag" zählt, unabhängig davon, wie lang Deine Schicht ging. Halbe Tage gibt es bei Zenjob nicht.
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