Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses, vorausgesetzt Du lässt uns innerhalb von 24 Stunden nach Deiner Krankmeldung ein ärztliches Attest (Krankenschein) zukommen.
Folgende Punkte müssen auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt sein:
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Stammdaten
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Ausstellungsdatum
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Arbeitsunfähig seit und bis einschließlich letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit
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Unterschrift und Stempel vom Arzt
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Bei einem online Attest: Hinweis, dass persönlicher oder telefonischer Arztkontakt stattgefunden hat (bei sog. Online Attesten hat das Attest eine zweite Seite, wo dies vermerkt ist, oder über dem Arztstempel steht auf dem Attest der Hinweis, dass es sich um eine Telefonsprechstunde o.Ä. gehandelt hat)
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