Klassische Jobs im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung über Zenjob ermöglichen Dir die maximale Flexibilität. Du kannst selbst entscheiden, wann und wie viel Du arbeiten möchtest. Du zahlst keine Beiträge zur Sozialversicherung, kannst oftmals - sofern das auf Dich zutrifft - in der Familienversicherung krankenversichert bleiben und hast nur geringe oder keine Lohnsteuerabzüge.
Werkstudentenjobs über ZENJOB sollen Dir eine bessere Planbarkeit Deiner Einkünfte ermöglichen und haben daher eine Vertragsdauer von 3 - 18 Monaten. Wir garantieren Dir eine Arbeitszeit zwischen 12 und 20 Stunden pro Woche, die genaue Stundenzahl kannst Du dem jeweiligen Jobangebot entnehmen. Da Du jedoch in einem solchen Job natürlich mehr verdienst, fällt auch Lohnsteuer an und Du kannst für die Dauer des Werkstudentenvertrages nicht in der Familienversicherung krankenversichert bleiben, da die regelmäßige Einkommensgrenze der Familienversicherung bei ca. 425€ liegt. Du bist daher für die Dauer des Jobs über die studentische Krankenversicherung versichert, die Anmeldung hierfür musst Du bei einer Krankenkasse Deiner Wahl selbst übernehmen. Für Fragen hierzu ist Deine Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Bitte beachte: Es ist leider nicht möglich, parallel im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung und eines Werkstudentenjobs tätig zu sein.
Für weitere Informationen kannst Du auch gerne noch den entsprechenden Artikel im Help Center lesen oder Dich mit unserem Talent Care-Team via Mail, Telefon (030 255 553 840) oder Chat in Verbindung setzen.
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