Solltest Du erkranken und deshalb nicht zu Deinem Werkstudentenjob gehen können, ist es wichtig, dass Du zuerst das Unternehmen schnellstmöglich über Deine Abwesenheit informierst, jedoch mindestens zwei Stunden vor Beginn Deiner Schicht.
Anschließend musst Du uns noch zwingend darüber in Kenntnis setzten, dass Du Deine Schicht nicht antreten kannst.
Du erreichst uns Montag bis Sonntag zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr telefonisch unter 030 255 553 840 oder Du schreibst uns - insbesondere außerhalb unserer Geschäftszeiten - eine Mail.
Nachdem Du uns über Deine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt hast, ist es weiterhin wichtig, dass Du uns innerhalb von 24 Stunden via Mail ein Foto Deines ärztlichen Attests zukommen lässt.
Zudem hast Du nach vier Wochen Anstellungsverhältnis in Deinem Werkstudentenjob einen Anspruch auf Fortzahlung Deines Lohns im Krankheitsfall.
Wir wünschen Dir natürlich in jedem Fall eine gute Besserung.
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