Nach Ablauf Deines Werkstudentenvertrags kannst Du selbstständig entscheiden, ob Du einen weiteren Job annimmst oder wieder eine Rahmenvereinbarung mit uns eingehst, bei der Du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt bist.
Bei dem Wechsel von Werkstudent auf die kurzfristige Beschäftigung ist keine Pause nötig. Dies ist aber erst im Folgemonat möglich, da beide Verträge nicht im selben Monat liegen dürfen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.