Bei einer Werkstudententätigkeit über ZENJOB garantieren wir Dir ein Gehalt von über 450€, daher ist die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs nicht möglich und Du bist verpflichtet Lohnsteuer zu bezahlen.
Die Höhe der Abzüge orientiert sich maßgeblich an der Höhe Deines Verdienstes auf das Jahr gerechnet und an der Steuerklasse, mit der wir Dich bei den Finanzbehörden anmelden.
Im Jahr 2022 liegt die Steuerfreigrenze bei 10.347 €. Bis zu diesem Betrag kannst Du Dir am Anfang des Folgejahres Deine bezahlten Lohnsteuerbeiträge erstatten lassen, wenn Du eine Steuererklärung einreichst.
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