Wenn Du BAföG erhältst, liegt Deine regelmäßige Einkommensgrenze bei 450€ im Monat. Um keine Abzüge zu riskieren ist es daher wichtig, dass Du Dich vor Aufnahme der Werkstudententätigkeit mit Deinem/-er SachbearbeiterIn in Verbindung setzt. Kläre im Idealfall ab, ob der monatliche Maximalbetrag von 450€ in einzelnen Monaten auch überschritten werden kann, solange der jährliche Gesamtbetrag von 5.400€ nicht überschritten wird.
Definitive Auskünfte hierzu kann jedoch nur Dein BAföG-Amt geben.
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