Zenjob bietet Jobs über eine kurzfristige Beschäftigung mit Rahmenvereinbarung an.
Die Sozialversicherungsbeiträge fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weg, aber die Steuerpflicht bleibt.
In einer kurzfristigen Beschäftigung hast Du auch keinen dauerhaften Arbeitsvertrag, Du stehst nur für die Zeit Deines Jobs - also Deiner Schicht - unter Vertrag. Deshalb gibt es für jeden Job einen einzelnen Arbeitsvertrag.
Einen Vertrag erhältst Du immer dann, nachdem Du Dich verbindlich und erfolgreich auf einen Job beworben hast. Unterschreibe diesen dann bitte vor Jobbeginn, sodass er in unserem System eingeht.
Zum Wohle der Umwelt bieten wir nun dafür die Form der digitalen Signatur an. Das Schicken der Verträge per Post ist nicht möglich!
In einer kurzfristigen Beschäftigung entscheidest Du allein, wann Du wie viel und wie oft Du arbeitest und dadurch auch wie viel Du im Monat verdienst. Die einzige Einschränkung ist, dass Du nicht mehr als insgesamt 70 Tage im Kalenderjahr (also vom 01.01. bis 31.12.) bzw. innerhalb einer Rahmenvereinbarung arbeiten darfst.
Bei weiteren Fragen dazu melde Dich gerne bei unserem Talent Care Team. Sie sind telefonisch unter 030 255553840 oder per E-Mail an talents@zenjob.com erreichbar.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.