Das Finanzamt bestimmt die Höhe der abgeführten Lohnsteuer am Jahreshorizont, das heißt das Finanzamt muss im Fall der kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob jeden Monat bestimmen, wie viel Du auf das Jahr gerechnet verdient hättest.
In der kurzfristigen Beschäftigung ist für diese Kalkulation neben Steuerklasse und etwaigem Kinderfreibetrag insbesondere der sogenannte Anmeldezeitraum relevant.
Der Anmeldezeitraum in der kurzfristigen Beschäftigung bezeichnet immer die Anzahl der Tage innerhalb eines Monats von Deiner ersten bis zu Deiner letzten Schicht.
Bei der Bestimmung der Höhe der zu leistenden Lohnsteuer fungiert der Anmeldezeitraum ähnlich zu einem Nenner oder Divisor und hilft bei der Bestimmung eines Durchschnittslohnes der dann zur Berechnung eines theoretischen Jahreslohnes verwendet wird.
Zur Veranschaulichung wie sich der Anmeldezeitraum auf den Durchschnittslohn und den kalkulierten Jahreslohn auswirkt nachfolgend zwei vereinfachte Beispiele:
Bsp. 1 - Zwei gearbeitete Schichten im Monat:
1. Schicht am 05.07. - Lohn 100 EUR
2. Schicht am 25.07. - Lohn 100 EUR
Monatslohn = 200 EUR ; Anmeldezeitraum = 20 Tage (vom 05.07. bis 25.07.)
Rechnung: 200 EUR geteilt durch 20 Tage = 10 EUR pro Tag
10 EUR pro Tag mal 360 Tage = 3600 EUR auf das Jahr gerechnet - Freibetrag wird nicht überschritten.
Bsp. 2 - Eine gearbeitete Schicht im Monat:
1. Schicht am 05.07. - Lohn 100 EUR
Monatslohn = 100 EUR ; Anmeldezeitraum = 1 Tag (05.07.)
Rechnung: 100 EUR geteilt durch 1 Tag = 100 EUR pro Tag
100 EUR pro Tag mal 360 Tage = 36.000 EUR auf das Jahr gerechnet - Freibetrag wird überschritten.
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