Bei Zenjob bist Du in einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Das heißt, dass Du bei Deiner Anmeldung eine Rahmenvereinbarung unterzeichnest, welche eine Gültigkeit von einem Jahr hat. Wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, dann läuft dieser Vertrag aus und Du legst eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von zwei Monaten ein. Anschließend kannst Du ganz normal wieder arbeiten und Du erhältst eine neue Rahmenvereinbarung.
Ein anderer Grund kann sein, dass Du die 70 Tage innerhalb der Rahmenvereinbarung bereits erreicht hast. Auch dann läuft die Vereinbarung aus und die Pause von zwei Monaten beginnt.
Ein weiterer Grund wäre, dass Du im Kalenderjahr bereits 70 Tage gearbeitet hast. In diesem Fall wird Deine Rahmenvereinbarung auch terminiert, jedoch kannst Du in diesem Fall leider erst zum 01.01. des nächsten Kalenderjahres wieder beginnen.
Der letzte Grund wäre die eigenständige Terminierung der Rahmenvereinbarung auf Anfrage. Hierfür gibt es keine einzuhaltenden Fristen. Nach Terminierung/Kündigung der Rahmenvereinbarung tritt die gesetzlich festgelegte Pause von zwei Monaten ein. Eine neue Rahmenvereinbarung kann also nach mindestens zwei Monaten wieder starten.
Es ist nicht möglich, die Pause aufzuteilen oder zu verkürzen. Die zwei Monate verstehen sich als Minimum, Du kannst somit auch länger mit Deinem Wiedereinstieg warten.
Alles Wissenswerte zum Wiedereinstieg findest Du übrigens hier.
Bei weiteren Fragen dazu wende Dich gerne an unser Talent Care Team.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.