Bei der Registrierung bzw. Reaktivierung wirst Du immer nach den Arbeitgebern der letzten 6 Monate gefragt. Dabei ist es ganz wichtig, wahrheitsgemäße Angaben zu machen!
Wenn Du bei einem Arbeitgeber ausgeschieden bist (dabei spielt es keine Rolle, ob Du gekündigt wurdest oder ob Du selbst gekündigt hast), kannst Du innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu demselben Unternehmen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden. So ist es auch nochmal unter Punkt 7 in den Arbeitsverträgen vermerkt.
Dies hat folgenden Grund:
“Die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltene Drehtürklausel soll verhindern, dass Personal entlassen oder nicht weiter beschäftigt wird und anschließend, innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden als Leiharbeitskraft wieder im selben Unternehmen zu schlechteren Bedingungen eingesetzt wird.“
Bei weiteren Fragen dazu kannst Du Dich gerne an unser Talent Care Team wenden.
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