Die Gewährung deines Urlaubs richtet sich nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen des Manteltarifvertrags GVP, derzeit § 9 MTV GVP. Auch die Berechnung und Höhe des Urlaubsentgelts richten sich nach § 10 MTV GVP.
Die Stundenanzahl eines Urlaubstages errechnet sich aus deiner durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit.
Gern kannst du dir wie folgt deinen Urlaubsanspruch berechnen:
Der Urlaubsanspruch beträgt im ersten Jahr 25 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Urlaubsanspruch anteilig zu berechnen. Hierbei kommt es darauf an, an wie vielen Tagen du arbeitest.
Angenommen, die 20 Stunden verteilen sich auf 3 Tage, dann rechnet man folgendermaßen:
25 Urlaubstage (im Jahr) : 5 (tägige Woche) x 3 (Schichtenanzahl in der Woche) = 15 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
15 Urlaubstage im Jahr : 12 Monate = 1,25 Urlaubstage pro Monat
Du solltest deinen Urlaub mit einem Vorlauf von 2-4 Wochen bei uns einreichen. Du musst den Urlaub sowohl mit Zenjob als auch mit dem Partnerunternehmen, bei dem du eingesetzt bist, absprechen.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.