Gesetzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung mit einer Rahmenvereinbarung auf 70 Tage pro Jahr bzw. Rahmenvereinbarung begrenzt. Hintergrund dieser Beschränkung ist die ursprüngliche Verwendung dieser Beschäftigungsform in der Saisonarbeit.
Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden eine Schicht beinhaltet. Generell gilt immer: Eine Schicht = Ein Tag von den 70 Tagen
Da die 70-Tage-Regelung sowohl für ein Kalenderjahr, als auch für die Rahmenvereinbarung gilt, kann dies zur Folge haben, dass du die 70 Tage innerhalb der Rahmenvereinbarung erreichst, bevor die 70 Tage in einem Kalenderjahr erreicht wurden.
Nachdem eine kurzfristige Beschäftigung Rahmenvereinbarung terminiert ist, muss laut Gesetz eine zweimonatige Pause eingehalten werden, bevor eine neue Rahmenvereinbarung unterschrieben wird.
Eine neue Rahmenvereinbarung nach der zweimonatigen Pause/ erreichen von 70 Tagen ist nur noch für Studenten möglich.
Folgendes dient als Beispiel der 70-Tage-Reglung:
Du schließt eine Rahmenvereinbarung mit Zenjob im Juli 2020.
Bis zum März 2021 arbeitest du 70 Schichten, davon 35 Schichten ab dem 01.01.2021. In diesem Fall endet die Rahmenvereinbarung vor dem eigentlich Ablaufdatum nach einem Jahr (hier: vor Juli 2021) und die zweimonatige Pause beginnt nach deiner 70. Schicht.
Nach der Pause könntest du nun die verbleibenden 35 Schichten (70 Schichten für das Jahr 2021 minus der 35 bereits gearbeiteten Schichten in 2021 = 35 Schichten) mit einer neuen Rahmenvereinbarung arbeiten.
Arbeitest du mehr als 70 Tage, müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rückwirkend Sozialbeiträge für die bereits gearbeiteten 70 Tage zahlen. Dabei handelt es sich um Beträge zwischen 1000 und 2000 Euro. Es ist also sehr wichtig, dass du die 70 Tage nicht überziehst.
Achtung: Die 70-Tage-Grenze gilt Arbeitgeber-übergreifend, das heißt, wenn du noch eine (oder mehrere) weitere kurzfristige Beschäftigungen ausübst, werden die gearbeiteten Tage aller kurzfristigen Beschäftigungen zusammengezählt. Es ist daher sehr wichtig, dass du uns bei einer anderen kurzfristigen Beschäftigung immer über die dort geleisteten Arbeitstage informierst.
Hintergrund ist, dass wir die neben Zenjob geleisteten Tage in einer anderen kurzfristigen Beschäftigung in deinem Profil erfassen, um uns, und auch dir, einen Überblick der erlaubten 70 Tage pro Kalenderjahr zu verschaffen und dich frühestmöglich über das Erreichen der Grenze von 70 Tagen informieren zu können.
Generell ist es deine Pflicht auf die Anzahl der geleisteten Tage zu achten und Zenjob über andere kurzfristige Beschäftigungen in Kenntnis zu setzen, sodass du die erlaubten 70 Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung nicht überschreitest.
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