In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Lohnsteuer möglichst gering halten kannst.
Für die Berechnung der abgeführten Lohnsteuer ist der Anmeldezeitraum des jeweiligen Kalendermonats entscheidend. Der Anmeldezeitraum beschreibt die Zeitspanne zwischen deiner ersten und letzten Schicht in einem Kalendermonat. Achte also darauf, dass diese Zeitspanne in einem Kalendermonat möglichst groß ist.
Das Finanzamt bestimmt die Höhe der abgeführten Lohnsteuer am Jahreshorizont, dass heißt das Finanzamt muss im Fall der kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob jeden Monat bestimmen, wie viel du auf das Jahr gerechnet verdient hättest.
In der kurzfristigen Beschäftigung ist für diese Kalkulation neben der Steuerklasse und etwaigem Kinderfreibetrag insbesondere der sogenannte Anmeldezeitraum relevant.
Der Anmeldezeitraum in der kurzfristigen Beschäftigung bezeichnet die Anzahl der Tage zwischen deiner ersten und deiner letzten Schicht innerhalb eines Monats.
Bei der Bestimmung der Höhe der zu leistenden Lohnsteuer fungiert der Anmeldezeitraum ähnlich zu einem Nenner oder Divisor und hilft bei der Bestimmung eines Durchschnittslohnes der dann zur Berechnung eines theoretischen Jahreslohnes verwendet wird.
Zur Veranschaulichung wie sich der Anmeldezeitraum auf den Durchschnittslohn und den kalkulierten Jahreslohn auswirkt nachfolgend zwei vereinfachte Beispiele:
Beispiel 1: Zwei gearbeitete Schichten im Monat
- 1. Schicht am 05.07. - Lohn 100 EUR
- 2. Schicht am 25.07. - Lohn 100 EUR
- Monatslohn = 200 EUR, Anmeldezeitraum = 20 Tage (vom 05.07. bis 25.07.)
- Rechnung: 200 EUR geteilt durch 20 Tage = 10 EUR pro Tag
- 10 EUR pro Tag mal 360 Tage = 3600 EUR auf das Jahr gerechnet - Freibetrag wird nicht überschritten.
Beispiel 2: Eine gearbeitete Schicht im Monat
- 1. Schicht am 05.07. - Lohn 100 EUR
- Monatslohn = 100 EUR, Anmeldezeitraum = 1 Tag (05.07.)
- Rechnung: 100 EUR geteilt durch 1 Tag = 100 EUR pro Tag
- 100 EUR pro Tag mal 360 Tage = 36.000 EUR auf das Jahr gerechnet. Freibetrag wird überschritten.
Bitte beachte Folgendes, wenn du in Steuerklasse 6 abgerechnet wirst:
In Steuerklasse 6 hat man die höchsten Steuerabgaben, sodass du auch Steuern zahlen musst, wenn du unter dem Lohnsteuerfreibetrag bleibst. Jedoch kann die Steuerabgabe geringer ausfallen.
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