Nein, über Zenjob wird man nicht krankenversichert.
Bei Zenjob bist in einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung bist du von den sozialversicherungspflichtigen Abgaben befreit. Das bedeutet, dass du über Zenjob nicht krankenversichert bist und dich eigenständig darum kümmern musst.
Als Student bist du entweder noch familienversichert oder in einer studentischen Versicherung eingetragen.
Wichtig für Privatversicherte: Aktuell gibt es bei der Anmeldung keine Möglichkeit, eine private Krankenkasse anzugeben.
Um den Prozess dennoch abschließen zu können, wähle bitte vorerst die "Techniker Krankenkasse" aus.
Aber keine Sorge, denn die Angabe lässt sich nachträglich ganz einfach korrigieren, sobald du die Anmeldung abgeschlossen hast. Nutze dafür unser Onlineformular.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.