Nein, über Zenjob wird man nicht krankenversichert.
Bei Zenjob bist in einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung bist du von den sozialversicherungspflichtigen Abgaben befreit. Das bedeutet, dass du über Zenjob nicht krankenversichert bist und dich eigenständig darum kümmern musst.
Als Student bist du entweder noch Familienversichert oder in einer studentischen Versicherung eingetragen.
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