Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du nur, wenn ein vierwöchiges ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zwischen dir und einem Partnerunternehmen über Zenjob besteht. Dies ist also nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Du hast eine Werkstudententätigkeit über Zenjob.
oder - Du hast einen Arbeitsvertrag (nicht deine Rahmenvereinbarung) unterschrieben, welcher Schichten für einen Zeitraum von min. 4 Wochen umfasst.
Wichtig ist, dass wir für die von dir abgesagten Schichten zwingend ein ärztliches Attest benötigen, da ansonsten dieser Anspruch verfällt.
In der kurzfristigen Beschäftigung musst du dein Attest innerhalb von 2 Tagen einreichen.
Werkstudenten müssen ihr Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 der Krankheit einreichen!
Folgende Punkte müssen auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt sein:
- Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Ausstellungsdatum
- Arbeitsunfähig seit und bis einschließlich letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Unterschrift und Stempel vom Arzt
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Entgeltfortzahlung gemäß den einschlägigen tariflichen Bestimmungen des Manteltarifvertrags GVP, derzeit § 10 MTV GVP, in Verbindung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Der Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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