In der kurzfristigen Beschäftigung bei Zenjob werden alle Zenjobber von uns beim Finanzamt mit dem Datum ihres letzten Jobs monatlich abgemeldet.
Das ELStAM-Kapitel ist für den Monat somit geschlossen.
Andere Arbeitgeber behalten ihre Arbeitnehmer über Monate hinweg angemeldet und melden sie erst ab, wenn sie kündigen. Dadurch bleibt das Kapitel offen und Änderungen für vergangene Monate sind möglich.
Bei Zenjob hingegen schließen wir jeden Monat einzeln ab.
Somit ist eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse unsererseits nicht möglich.
Dein anderer Arbeitgeber muss eine ELStAM-Abmeldung zum Anmeldedatum/Referenzdatum durchführen und anschließend sofort eine ELStAM-Anmeldung mit dem Signal "Hauptarbeitgeber" vornehmen.
Dadurch wird dem Finanzamt signalisiert, dass deine Abrechnung mit der tatsächlichen Steuerklasse erfolgen soll.
Wir können dir lediglich die ELStAM-Abmeldedaten von Zenjob zur Verfügung stellen, damit dein neuer Arbeitgeber eine Korrektur vornehmen kann. Alternativ hast du die Möglichkeit, einen Teil der bereits gezahlten Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückzuerhalten.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.