Wenn du BAföG erhältst, musst du eine Verdienstgrenze einhalten, welche vom BAföG-Amt festgelegt wird
Die Höhe deiner Verdienstgrenze kannst du bei deiner zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Um keine Abzüge zu riskieren ist es daher wichtig, dass du dich vor Aufnahme der Werkstudententätigkeit mit deinem/-er SachbearbeiterIn in Verbindung setzt.
Kläre im Idealfall ab, ob der monatliche Maximalbetrag in einzelnen Monaten auch überschritten werden kann, solange der jährliche Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
Definitive Auskünfte hierzu kann jedoch nur dein BAföG-Amt geben.
Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, nutze bitte deine Zenjob PRO App und gehe dazu auf Profil → E-Mail an Zenjob.