Grundsätzlich wollen wir möglichst vielen Studierenden ermöglichen, unkompliziert Geld zu verdienen. Da du bei Zenjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung tätig wärst, müssen jedoch bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein.
Mögliche Ablehnungsgründe im Überblick
Es gibt verschiedene Gründe, warum wir dich aktuell nicht in unseren Talentpool aufnehmen können:
Studienstatus
- Du bist Schüler*in oder befindest dich in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung.
- Du studierst an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule.
- Du studierst in Teilzeit, dual oder berufsbegleitend.
- Du absolvierst ein Weiterbildungs- oder Fortbildungsstudium.
- Du befindest dich derzeit in einem Urlaubssemester.
- Du befindest dich in einem Gasthörer‑, Zweithörer- oder Nebenhörersemester.
- Du absolvierst aktuell ein Vorbereitungs-/Orientierungsstudium oder einen Sprachkurs.
- Du befindest dich in einem Studienkolleg.
- Du machst ein Promotionsstudium (PhD).
Rechtliches & Identifikation
- Du hast im laufenden Kalenderjahr bereits 70 Tage in kurzfristiger Beschäftigung gearbeitet (reguläre Minijobs zählen nicht dazu).
- Du beziehst Sozialleistungen nach dem SGB ll.
- Deine Ausweisdokumente werden für unsere digitale Identitätsprüfung und Signatur nicht unterstützt. Hier findest du eine Übersicht der zugelassenen Ausweisdokumente bei PRADO.
Nicht-EU/EWR-Studierende
- Deine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist nicht gestattet, eingeschränkt oder nicht explizit im Visum bzw. Zusatzblatt benannt.
- Deine Arbeitserlaubnis gestattet Erwerbstätigkeit nur in den Semesterferien, ist auf maximal 10 Stunden/Woche limitiert oder schließt Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) aus.
- Du besitzt eine Chancenkarte oder eine Blaue Karte EU.
- Du hast im laufenden Kalenderjahr bereits 140 volle oder 280 halbe Tage gearbeitet.
Weitere Informationen & Kontakt
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Weitere Fragen?
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