Für die Drehtürklausel wirst du bei der Registrierung und auch bei der Reaktivierung immer nach deinen Arbeitgebern der letzten 6 Monate gefragt. Dabei ist es wichtig, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Dies hat folgenden Grund: Wenn Du bei einem Arbeitgeber ausgeschieden bist (dabei spielt es keine Rolle, ob du gekündigt wurdest oder ob du selbst gekündigt hast), kannst du innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu demselben Unternehmen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden. So ist es auch nochmal unter Punkt 7 in den Arbeitsverträgen vermerkt.
Hierbei handeln wir nach den Arbeitnehmerüberlassungsgesetz :
“Die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltene Drehtürklausel soll verhindern, dass Personal entlassen oder nicht weiter beschäftigt wird und anschließend, innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden als Leiharbeitskraft wieder im selben Unternehmen zu schlechteren Bedingungen eingesetzt wird.“
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