Seit dem 01. Januar 2023 erhältst du bei vielen Arztpraxen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr. Stattdessen werden deine Daten digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt.
Wenn dein Arzt bereits die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in seiner Praxis erfolgreich eingeführt hat, musst du uns diese nicht mehr in Papierform zur Verfügung stellen. In diesem Fall übermittelt der Arzt alle Daten, die normalerweise auf einer Papierbescheinigung stehen, direkt an deine Krankenkasse. Wir können dann die AU-Daten elektronisch bei deiner Krankenkasse abrufen. Dafür benötigen wir von dir folgende Informationen:
- Datum deines Arztbesuches (Feststellungsdatum)
- Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit
- Deine Krankenkasse
Du kannst die Daten direkt bei der Absage deines Jobs in der App angeben oder die Angaben innerhalb von zwei Tagen nach deiner Absage nachreichen. Achte immer darauf, alle Daten korrekt anzugeben. Für das Hochladen eines ungültigen oder falschen Attests erhältst du zweit Strikes.
Die Angabe der Daten funktioniert wie folgt:
Bei der Absage deiner Schicht:
- Gehe in der Zenjob App unter Meine Jobs → Gebucht auf die von deiner Krankheit betroffene Schicht.
- Scrolle bis zum Ende der Schicht und wähle hier Schicht absagen.
- Bestätige die Absage und wähle als Absagegrund: Krankheit.
- Wähle Elektronische Krankschreibung einer gesetzlichen Krankenkasse (eAU).
- Trage nun den exakten Zeitraum deiner Krankheit und das Feststellungsdatum ein und wähle deine Krankenkasse über das Aufklappmenü.
Nach der Absage deiner Schicht:
- Gehe in der Zenjob App auf dein Profil.
- Scrolle zu Meine Verhaltensübersicht.
- Klicke auf Krankmeldung einreichen.
- Wähle Elektronische Krankschreibung einer gesetzlichen Krankenkasse (eAU) aus.
- Trage nun den exakten Zeitraum deiner Krankheit und das Feststellungsdatum ein und wähle deine Krankenkasse über das Aufklappmenü.
Um alles Weitere werden wir uns für dich kümmern.
Wenn dein Arzt die eAU in seiner Praxis noch nicht eingeführt hat, benötigen wir nach wie vor deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform.
Bitte beachte, dass du ein Privatrezept oder eine Krankschreibung von einer privaten Krankenkasse, Teleclinic oder einem Zahnarzt nicht als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt und über die Option Ausgedruckte Krankschreibung eingereicht werden muss.
Siehe auch: Wie kann ich meine Krankmeldung nachreichen?
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.