Von deinem Lohn wird lediglich eventuell anfallende Lohnsteuer abgezogen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Es spielt keine Rolle, wie viel Gehalt du letztlich im gesamten Monat verdienst. Es kann bei deinem Lohn von Zenjob Lohnsteuer anfallen.
Die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist:
- der steuerliche Arbeitslohn (Bruttogehalt),
- der Abrechnungszeitraum (der Zeitraum zwischen deiner ersten Schicht und deiner letzten Schicht innerhalb eines Monats) und
- die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u.a. Steuerklasse und Kinderfreibetrag).
Dabei gilt: je kürzer der Abrechnungszeitraum und je höher das Bruttogehalt, desto mehr Lohnsteuern werden berechnet.
Dem entgegengesetzt gilt: je länger der Abrechnungszeitraum und je niedriger das Bruttogehalt, desto weniger Lohnsteuern fallen an.
Es kann sogar vorkommen, dass keine Lohnsteuerabzüge anfallen. In diesem Fall brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Der Abrechnungszeitraum war demnach lang genug und dein Bruttogehalt dementsprechend gering, sodass keine Lohnsteuern abgeführt wurden.
Ein Tipp, um möglichst wenig Lohnsteuern abgeführt zu bekommen:
Versuche einmal zum Monatsbeginn zu arbeiten und lege deinen letzten Job möglichst auf das Monatsende.
Solltest du dich genauer informieren wollen, wie sich der Anmeldezeitraum auf Deine abgeführten Steuern auswirkt, klicke hier: Wie kann ich die abgeführten Steuern so gering wie möglich halten?
Für alle abgeführten Lohnsteuern kannst du im Folgejahr eine Steuererklärung geltend machen und im Rahmen des Steuerfreibetrags von 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026) einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.