Die Höhe der Steuerabgaben wird maßgeblich von der Steuerklasse bestimmt. In dieser Übersicht wird kurz veranschaulicht, welche Steuerklasse für wen geeignet ist.
- Steuerklasse 1:
Gewöhnlich ist man in der Steuerklasse 1 mit seinem Hauptarbeitgeber angemeldet und hat einen Grundfreibetrag von 12.348 EUR (Stand 2026). Das betrifft ledige, getrennt lebende, verwitwete Personen und Rentner.
- Steuerklasse 2:
In diese Steuerklasse werden lediglich Alleinerziehende oder getrennt lebende Personen eingeordnet, die Kindergeld beziehen.
- Steuerklasse 3:
Die günstigste Steuerklasse ist die Nummer 3, denn diese gewährt den höchsten Grundfreibetrag. Allerdings steht sie nur Verheirateten zu. Im Umkehrschluss muss der Partner allerdings die Steuerklasse 5 wählen.
- Steuerklasse 4:
In der Steuerklasse 4 sind verheiratete Paare, die in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklasse verhält sich steuerlich genauso wie die Steuerklasse 1.
- Steuerklasse 5:
Dies ist neben der 6 die Steuerklasse mit den höchsten Abgaben und lohnt sich nur für verheiratete Ehepaare, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. Der Partner, der mehr verdient, wählt dagegen die Steuerklasse 3, in der die Abgaben am niedrigsten sind.
- Steuerklasse 6:
Arbeitnehmer, die bereits bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1 abgerechnet werden, müssen zwangsweise in allen weiteren Beschäftigungen in dieser Steuerklasse abgerechnet werden.
→ Wenn du schon einen Nebenjob hast, bei welchem Du mit der Steuerklasse 1 gemeldet bist und zusätzlich bei Zenjob arbeiten möchtest (oder andersherum), musst du dir überlegen, welchen Job du mit welcher Steuerklasse abrechnen lassen möchtest. - Sonstiges:
Bei einem 603€-Minijob kann der Arbeitnehmer in der Regel entscheiden, ob er den Job pauschal versteuern lassen möchte oder mit einem Steuermerkmal (SK 1 - SK 6). Bei der pauschalen Besteuerung übernimmt entweder der Arbeitgeber die anfallenden 2% Steuern, oder er wälzt diese auf den Arbeitnehmer ab. Im zweiten Fall wird dein Gehalt mit 2% pauschal versteuert. Sofern dein Gehalt bei deinem Minijob pauschal versteuert wird, kann ein weiteres Arbeitsverhältnis dann mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Eine pauschale Versteuerung wird im Lohnbescheid mit 0, P oder G gekennzeichnet.
Bitte beachte, dass dieser Artikel keine steuerrechtliche Beratung darstellt oder diese ersetzen soll.