Nach Ablauf deines Werkstudierendenvertrages kannst du selbstständig entscheiden, ob du einen weiteren Job annimmst oder wieder eine Rahmenvereinbarung mit uns eingehst, bei der du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt bist.
Bei dem Wechsel von Werkstudierenden auf die kurzfristige Beschäftigung ist keine Pause nötig. Dies ist aber erst im Folgemonat möglich, da beide Verträge nicht im selben Monat liegen dürfen.
Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, nutze bitte deine Zenjob PRO App und gehe dazu auf Profil → E-Mail an Zenjob.