Die Änderung der Steuerklasse nimmt der jeweilige Arbeitgeber vor. Wenn du deine Steuerklasse bei Zenjob ändern möchtest, kannst du dies selbstständig über deine Zenjob App tun:
Profil → Persönliche Daten bearbeiten → Steuerklasse
Eine Änderung der Steuerklasse für den aktuellen Monat ist immer nur bis zum letzten Tag des Monats um 17:00 Uhr möglich.
Bitte beachte: Der Arbeitgeber, bei welchem du den Job in Steuerklasse 1 abrechnen lässt, ist dein Hauptarbeitgeber. Hier verdienst du in der Regel das meiste Geld pro Monat. Wechselst du bei einem anderen Arbeitgeber zur Steuerklasse 1, muss sich dieser Arbeitgeber als neuer Hauptarbeitgeber anmelden und jeder weitere Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber in einer anderen Steuerklasse, da sonst die Änderung nicht wirksam wird.
Bevor du deine Steuerklasse bei Zenjob ändern möchtest, frage deinen anderen Arbeitgeber, ob es unbedingt notwendig ist. Sofern du neben Zenjob noch einen Minijob (bis zu 556 EUR) ausführen möchtest, kann dich der Arbeitgeber auch pauschal versteuern, sodass du bei Zenjob weiterhin mit der Steuerklasse 1 gemeldet werden kannst.
Eine Pauschalversteuerung bei Zenjob ist aktuell nicht möglich.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.