Wenn du deine Werkstudierendentätigkeit beenden möchtest, dann findest du hier alle wichtigen Informationen.
Zu wann kann ich kündigen?
Dies ist abhängig von deiner im Vertrag definierten Probezeit. Schaue dazu in deinem Arbeitsvertrag unter § 3 Beginn / Dauer / Probezeit - Abschnitt 3.3. nach.
- Deine Probezeit ist vorbei? Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen, jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
- Deine Probezeit ist noch nicht vorbei? Dann gelten folgende Kündigungsfristen:
- 1. bis zur 4. Woche = Kündigungsfrist von 2 Tagen
- 5. Woche bis Ablauf des 2. Monats = Kündigungsfrist von 1 Woche
- ab dem 3. Monat bis Ablauf des 6. Monats = Kündigungsfrist von 2 Wochen
ACHTUNG: Berechne den benötigten Postweg mit ein! Erst nach Eingang deiner postalischen Kündigung startet die Berechnung der Kündigungsfrist. Wenn das Fälligkeitsdatum am Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, endet die Frist am nächsten folgenden Arbeitstag.
Wann ist meine Kündigung rechtlich gültig?
- Deine Kündigung muss als im Original unterschriebenes Schriftstück postalisch in die Zenjob Zentrale gesendet werden. Andernfalls ist sie nicht rechtlich gültig und du bist weiterhin vertragspflichtig.
Wohin sende ich meine schriftliche postalische Kündigung?
Zenjob SE
z.Hd. Pro AM
Saarbrücker Str. 21
10405 Berlin
Zum Beweis deiner Kündigung empfehlen wir den Versand mit Nachweis/per Einschreiben.
Wir freuen uns zudem über dein Feedback, warum du deinen Werkstudentenjob beenden möchtest - dies ist sehr hilfreich, um unsere Arbeit bei Zenjob und auch die Zusammenarbeit mit unseren Kunden zu verbessern.
Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, nutze bitte deine Zenjob PRO App und gehe dazu auf Profil → E-Mail an Zenjob.