Als Nicht-EU-Bürger*in darfst du maximal 70 Tage pro Kalenderjahr und Rahmenvereinbarung für Zenjob arbeiten.
Wenn deine Arbeitserlaubnis auf 140 ganze Tage / 280 halbe Tage pro Kalenderjahr begrenzt ist und du im aktuellen Kalenderjahr bereits gearbeitet hast, kann es sein, dass du weniger als die 70 Tage arbeiten darfst, die in der kurzfristigen Beschäftigung maximal möglich sind.
Daher benötigen wir von dir bei der Registrierung auch eine Info zu deinen bereits gearbeiteten Tagen und wir bitten dich, uns immer über weitere gearbeitete Tage auf dem Laufenden zu halten.
Beachte bitte zudem, dass Zenjob jede gearbeitete Schicht als einen "ganzen gearbeiteten Tag" zählt, unabhängig davon, wie lang deine Schicht ging. Halbe Tage gibt es bei Zenjob nicht.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.