Grundsätzlich ergeben sich Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aus dem GVP-Tarifvertrag. Dieser bildet immer die rechtliche Grundlage.
Allerdings dürfen Einsatzbetriebe eigene Zuschlagsregelungen anwenden, sofern sie solche auch für ihre Stammbeschäftigten haben. Deshalb können Zuschläge je nach Partnerunternehmen unterschiedlich ausfallen. In manchen Einsätzen können sie höher sein als die tariflichen Zuschläge, in anderen niedriger, oder es fallen keine Zuschläge an, wenn der Betrieb auch seinen eigenen Mitarbeitenden keine Zuschläge zahlt.
Hat ein Einsatzbetrieb keine eigenen internen Zuschlagsregelungen, gelten automatisch die tariflichen Zuschläge des GVP-Tarifvertrags:
- 25 % für Nachtarbeit
- 50 % für Sonntagsarbeit
- 100 % für Feiertagsarbeit
Ob und in welcher Höhe Zuschläge gezahlt werden, hängt daher immer vom jeweiligen Einsatzbetrieb ab. Wenn für einen Job Zuschläge vorgesehen sind, findest du diese transparent in der Jobbeschreibung in der App.
Bitte beachte auch, dass diese Zuschläge in deinem Vertrag nicht aufgeführt werden, da dort nur der Basislohn zu sehen ist. Generell gilt aber immer der Lohn, der in der App steht. Mehr dazu findest du in folgendem Beitrag: Warum zeigt mein Arbeitsvertrag einen anderen Lohn als mir in der App angezeigt wird?
Zuschläge werden dir zudem in deiner Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen und sind für dich somit gut erkennbar und nachvollziehbar. Lohnabrechnung FAQ
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