Du hast keine Hauptbeschäftigung mehr, studierst jetzt in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule und möchtest trotzdem weiter über Zenjob flexibel jobben? Dann bist du hier genau richtig, denn du kannst auch als Student:in bei uns beschäftigt werden.
1. Schritt: Registriere dich neu, mit einer anderen E-Mail-Adresse deiner Wahl, und gebe an, dass du studierst.
2. Schritt: Melde dich kurz bei uns (Button: Anfrage einreichen) nachdem du deine Anmeldung als Student*in abgeschlossen hast, damit wir deine Daten aus deinem alten Profil übertragen können.
Wieso muss ich mich nach erfolgreicher Freischaltung bei euch melden?
Wir benötigen diese Mitteilung von dir, damit wir überprüfen können, ob die zweimonatige Pause eingehalten wurde und um die gearbeiteten Tage in der kurzfristigen Beschäftigung im aktuellen Kalenderjahr zu übertragen.
Deine Jobs fallen in die sogenannte 70-Tage-Regelung. Das bedeutet, dass du per Gesetz entweder für höchstens 3 Monate am Stück jede Woche 5 oder mehr Schichten jobben kannst oder weniger Tage die Woche jobbst, im Jahr aber insgesamt nicht mehr als 70 Tage arbeitest. Und das gilt nicht pro Arbeitgebenden, sondern für alle Jobs zusammen.
Überschreitest du dieses Limit, bist du sozialversicherungspflichtig und musst somit für das Jahr nachzahlen.
Um zu wissen, ob du innerhalb der Regelung bist, müssen wir als Zenjob deshalb all deine Jobs und Arbeitgebenden kennen.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.