Um bei Zenjob zu arbeiten, benötigst du keine besonderen Vorkenntnisse. Du musst lediglich mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben, ein Vollzeitstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule absolvieren und ggf. einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Bei Zenjob arbeitest du in kurzfristiger Beschäftigung, die auf ein Jahr befristet ist und bis zu 70 Arbeitstage pro Steuerjahr oder pro Rahmenvereinbarung erlaubt. Minijobs werden nicht angeboten. Hier findest du alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick.
Das Wichtigste vorweg:
Bei Zenjob arbeitest du im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung. Das unterscheidet sich von einem klassischen 603-Euro-Minijob – reguläre Minijobs bieten wir generell nicht an.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist gesetzlich auf 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr sowie pro Rahmenvereinbarung begrenzt. Deine Rahmenvereinbarung bei Zenjob ist dabei gesetzlich für maximal ein Jahr gültig.
Ist deine Rahmenvereinbarung abgelaufen oder hast du die 70 Arbeitstage erreicht, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von zwei Monaten erforderlich. Anschließend kannst du deine Rahmenvereinbarung erneuern, um eventuell verbleibende Tage für das aktuelle Kalenderjahr zu nutzen.
Hier findest du alle rechtlichen und formalen Kriterien für deine Anmeldung im Überblick:
Allgemeine Voraussetzungen
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du hast einen offiziell gemeldeten Wohnsitz in Deutschland.
- Du bist in Deutschland kranken- und sozialversichert.
- Du besitzt gültige Ausweisdokumente, die für die digitale Identitätsprüfung und Signatur zugelassen sind: Übersicht der zugelassenen Ausweisdokumente bei PRADO.
- Du beziehst keine Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld).
Studienbezogene Voraussetzungen
- Du studierst in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität:
Prüfe deine Hochschule im Hochschulkompass. - Deine Immatrikulationsbescheinigung ist auf Deutsch oder Englisch ausgestellt.
- Erasmus ist zulässig, sofern das Programm in Vollzeit an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule absolviert wird.
- Auslandssemester ist zulässig, solange dein deutscher Wohnsitz und deine deutsche Krankenversicherung bestehen bleiben.
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen (Nicht-EU/EWR-Studierende)
- Du besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel, der Erwerbstätigkeit in Deutschland explizit erlaubt und Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) nicht ausschließt.
- Du hast im aktuellen Kalenderjahr noch nicht die Grenze von 140 vollen oder 280 halben Arbeitstagen erreicht.
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