Nein, du kannst derzeit nicht über Zenjob arbeiten, wenn du Sozialleistungen beziehst.
Dies bezieht sich auf das Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Sozialgesetzbuch und auf das Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld).
Kindergeld und BAföG sind von dieser Regelung ausgenommen.
Als Begründung können wir dir folgendes sagen: Der Gesetzgeber geht sonst davon aus, dass eine Berufsmäßigkeit besteht. Dies ist in einer kurzfristigen Beschäftigung, in welcher du bei Zenjob angestellt bist, nicht möglich.
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