Grundsätzlich darfst du auch dann bei Zenjob arbeiten, wenn du BAföG beziehst.
Beachte jedoch: Beim BAföG gibt es eine Einkommensgrenze. Wenn du während deines Bewilligungszeitraums mehr verdienst als erlaubt, kann dein BAföG entsprechend gekürzt werden.
Die Höhe der Einkommensgrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie genau sich dein Einkommen auf Semesterzeiten und vorlesungsfreie Zeiten auswirkt, erfährst du bei deiner zuständigen BAföG-Sachbearbeitung. Dort erhältst du die für deinen Fall relevanten Informationen.
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