Grundsätzlich wollen wir möglichst vielen Menschen ermöglichen, unkompliziert Geld zu verdienen. Da du bei Zenjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung tätig wärst, müssen gewisse rechtliche Voraussetzungen gegeben sein.
Siehe dazu: Brauche ich besondere Voraussetzungen, wenn ich bei Zenjob arbeiten will?
Es gibt verschiedene Gründe, warum du bei Zenjob nicht beschäftigt werden kannst, wie z.B.:
- Du studierst an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule.
- Du befindest dich in einem Studienkolleg.
- Du absolvierst ein Promotionsstudium.
- Du studierst in Teilzeit.
- Du befindest dich derzeit in einem Urlaubssemester.
- Du bist Schüler/in.
- Du befindest dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung.
- Du beziehst Sozialleistungen nach dem SGB ll.
- Du hast im aktuellen Kalenderjahr bereits 70 Tage in kurzfristigen Beschäftigung gearbeitet. (Bitte beachte: Ein Minijob ist keine kurzfristige Beschäftigung, sondern eine geringfügige Beschäftigung.)
- Deine Ausweisdokumente sind für die digitale Signatur nicht zulässig. (Dokumente für die Identitätsüberprüfung)
Der genaue Ablehnungsgrund wird immer per E-Mail kommuniziert. Schaue hierzu auch in deinem Spam-Ordner nach.
Bitte sehe von einer erneuten Anmeldung mit einer anderen E-Mail-Adresse ab. Andernfalls behalten wir uns vor, alle deine Benutzerkonten zu löschen und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR in Rechnung zu stellen.
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