Der aufgeführte Beitrag unter Punkt 28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale auf der Lohnsteuerbescheinigung ist ein fiktiver Betrag, welcher vom Finanzamt aufgeführt wird.
Dieser Betrag wird nicht von deinem Lohn abgezogen. Dies siehst du auch auf deiner Lohnabrechnung.
Das hat folgenden Hintergrund: Die Mindestvorsorgepauschale ist auch bei geringfügig Beschäftigten auszuweisen, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird. Sie ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht.
Bitte beachte:
Du bist nicht über Zenjob krankenversichert. Bitte denke daran, dass du gesetzlich verpflichtet bist, dich selbst um deine Krankenversicherung zu kümmern, sofern du nicht familienversichert bist.
Siehe auch:
Bin ich über Zenjob krankenversichert?
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