Die digitale Signatur ermöglicht es dir, Verträge digital zu unterzeichnen.
Befristete Arbeitsverhältnisse müssen gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz immer schriftlich geschlossen werden.
Mit deiner Registrierung für die digitale Signatur verifizierst du deine Identität und kannst die einzelnen Arbeitsverträge ("Anlage zur Rahmenvereinbarung") digital unterschreiben und musst diese nicht mehr ausdrucken und unterschrieben per Post an uns senden.
Wie du dich für die Digitale Signatur verifizieren kannst, findest du hier: Ich möchte mich für die digitale Signatur registrieren. Wie geht das?
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