Solltest du darum gebeten werden, nach deinem vereinbarten Arbeitsende noch länger zu bleiben, kannst du auch Überstunden machen und verdienst entsprechend mehr.
Die Auszahlung deiner geleisteten Überstunden erfolgt spätestens mit dem Restgehalt zur Mitte des Folgemonats. Dies hat den Hintergrund, dass wir die erste Hälfte deines Gehalts möglichst schnell überweisen wollen und geleistete Überstunden erst von unserem Partnerunternehmen bestätigt werden müssen, was gelegentlich ein paar Tage dauert.
Um uns mitzuteilen, dass du länger gearbeitet hast, reicht es aus, die entsprechende Uhrzeit beim Check-out anzugeben. Dabei kommt es vor, dass nach Eingabe und Bestätigung deiner Check Out Zeit die "Uhr" wieder auf die ursprüngliche Zeit zurückspringt. Keine Sorge, deine tatsächlich gearbeitete Zeit wurde dennoch korrekt übertragen und gespeichert.
Beachte bitte: Unsere Partnerunternehmen sind dazu angehalten, dich nicht länger als 10 Stunden arbeiten zu lassen, jedoch bitten wir dich auch selbst darauf zu achten, dass du nicht mehr als 10 Stunden arbeitest und auch die 45 Minuten Pause einhältst, die bei einer Schicht ab 9 Stunden gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Bitte beachte auch, dass Überstunden vor Schichtbeginn nicht bezahlt werden.
Du solltest immer 10-15 Minuten vor Schichtbeginn an deinem Arbeitsort eintreffen um sicher zu gehen, dass du deine Schicht pünktlich beginnen kannst. Solltest du dennoch einmal von dem Unternehmen darum gebeten werden deine Schicht früher zu beginnen, lasse uns entsprechend einen Nachweis zukommen.
Bist du verpflichtet, Überstunden zu leisten?
Nein, das ist im Allgemeinen nicht der Fall. Das Weisungsrecht berechtigt den Arbeitergeber nicht dazu vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von dir als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Du kannst demnach selbst entscheiden, ob du Überstunden machen möchtest, oder nicht.
Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, klicke auf Anfrage einreichen.