Dein Arbeitsverhältnis bei Zenjob basiert auf klaren tariflichen und gesetzlichen Regelungen. Hier findest du die wichtigsten Eckpunkte zu deinem Vertrag auf einen Blick:
Tarifvertrag & Laufzeit
- GVP-Tarifwerk: Dein Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Manteltarifvertrag des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister). Damit profitierst du von festgeschriebenen Standards und fairen Bedingungen.
- Vertragslaufzeit: Im Regelfall schließen wir mit dir einen Vertrag über 12 Monate ab. Diese Laufzeit ist unabhängig davon, für welchen Zeitraum dein konkreter Einsatz beim Partnerunternehmen zunächst geplant ist.
Urlaub und Krankheit
Es ist wichtig zu wissen, dass für einige Ansprüche eine gesetzliche Wartezeit gilt:
- Urlaubsanspruch: Du sammelst ab dem ersten Tag Urlaubsanspruch. Diesen kannst du erstmalig nach Ablauf der ersten 4 Wochen (also ab der 5. Woche) deines Beschäftigungsverhältnisses geltend machen.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall besteht ebenfalls ab der 5. Woche deiner Beschäftigung. Solltest du in den ersten vier Wochen krank werden, übernimmt in der Regel deine Krankenkasse die Versorgung (Krankengeld).
Probezeit
- Die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt 6 Monate. Diese Zeit dient dazu, festzustellen, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten langfristig passt.
Kündigung & Fristen
- Du möchtest dich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren? Alle Details zu diesem Thema sowie die geltenden Fristen findest du in unserem separaten Beitrag: Wie kann ich meinen Werkstudentenvertrag kündigen und welche Fristen gibt es zu beachten?
Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, nutze bitte deine Zenjob PRO App und gehe dazu auf Profil → E-Mail an Zenjob.