Dein Arbeitsvertrag bei Zenjob gilt ausschließlich für dich. Mit dem Buchen einer Schicht verpflichtest du dich, die vereinbarte Arbeitsleistung selbst zu erbringen. Eine Vertretung durch Dritte ist vertraglich ausgeschlossen. Du wirst im Vertrag ausdrücklich als „Arbeitnehmer“ genannt, eine Stellvertretung ist nicht erlaubt.
Auch rechtlich gibt es klare Vorgaben: Zenjob darf laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur dich als geprüfte Person an das Partnerunternehmen überlassen. Wenn jemand anders zur Schicht erscheint, verstößt das gegen gesetzliche Regelungen und den Arbeitsvertrag – mit ernsthaften Konsequenzen.
Hinzu kommen Sicherheits- und Haftungsrisiken: Das Partnerunternehmen muss wissen, wer im Betrieb arbeitet. Wenn eine nicht gemeldete Person eingesetzt wird, besteht kein Versicherungsschutz. Bei Unfällen oder Schäden haftet niemand, weder Zenjob noch das Partnerunternehmen. Auch dein Schutz entfällt. Zudem ist Zenjob verpflichtet, die Personalstammdaten des eingesetzten Mitarbeitenden vorab zu übermitteln. Wenn jemand erscheint, der nicht gemeldet ist, darf das Partnerunternehmen diese Person gar nicht beschäftigen.
Falls du aus wichtigen Gründen deine Schicht nicht antreten kannst, musst du deine Schicht schnellstmöglich über deine App absagen. Das ist im Arbeitsvertrag unter „Arbeitsverhinderung und Meldepflicht“ klar geregelt. Es ist niemals erlaubt, einfach jemanden anderen zu schicken. Gehe dafür in deiner App auf Meine Jobs → Gebucht, wähle den entsprechenden Job aus und sage unter Nennung eines Grundes ab.
Wichtig: Wenn wir feststellen, dass eine andere Person zur Schicht erscheint als du, führt das zur sofortigen Deaktivierung deines Profils.
Mehr dazu findest du hier: Übersicht der Fehlverhalten und Konsequenzen bei Zenjob
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